Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Flexiblen Abos
1. Teilnehmerschaft
Die Einzelteilnehmerschaft in der Theatergemeinde e. V. München (im folgenden: Theatergemeinde) wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag und die Zustimmung des Vorstandes begründet. Sie gilt für die Spielzeit vom 1. September eines Kalenderjahres bis zum 31. August des folgenden Jahres (Spieljahr). Wird sie nicht rechtzeitig nach Ziffer 15 gekündigt, verlängert sie sich automatisch um jeweils ein Jahr. Pro angemeldeter Person besteht Anspruch auf jeweils eine Karte (Zusatzkarten siehe Punkt 13).
2. Angebote der Theatergemeinde
Die Theatergemeinde vermittelt dem Teilnehmer Zugang zu kulturellen Veranstaltungen auf den Gebieten von Theater, Musik, Film, Literatur und bildender Kunst. Neben Veranstaltungen Dritter bietet die Theatergemeinde auch Eigenveranstaltungen an. Sie übersendet dem Teilnehmer ihre Monatsprogramme und sonstige Mitteilungen. Die in den Monatsprogrammen und in den Mitteilungen angekündigten Veranstaltungen sind „Spielplan-Vorschauen", für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird, ebenso wenig wie für die Verfügbarkeit von Karten.
3. Jahresbeitrag
Für jeden Teilnehmer wird ein Jahresbeitrag erhoben, der zum 1. September (Beginn des Spieljahres) fällig ist. Bei Eintritt bis Ende Februar wird ein voller Jahresbeitrag, bei späterem Eintritt ein halber Jahresbeitrag erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages besteht unabhängig von der Abnahme von Karten.
4. Flexible Abos
Der Teilnehmer wählt im Aufnahmeantrag zwischen einem oder mehreren Flexiblen Abos.
5. Aufruf
Der Teilnehmer wird während des Spieljahres zum Besuch einer Veranstaltung im Rahmen seines Flexiblen Abos aufgerufen. Dieser Aufruf erfolgt jeweils etwa zwei bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Der Kartenpreis hierfür ist gegenüber dem vom Veranstalter geforderten Normalpreis grundsätzlich ermäßigt. Anspruch auf weitere Karten oder auf Karten für bestimmte Veranstaltungen besteht nicht.
6. Abnahme der Karten
Kann der Teilnehmer ausnahmsweise eine aufgerufene Veranstaltung nicht besuchen, so kann er auf eine andere Veranstaltung nur ausweichen, sofern dafür Karten verfügbar sind.
Die Weiterveräußerung der bestellten Karten an Dritte mit einem Preisaufschlag auf den von der Theatergemeinde erhobenen Kartenpreis ist ausnahmslos unzulässig, es sei denn, dass nur der Ersatz von Aufwendungen verlangt wird, z. B. Porto- und Versandkosten.
Sind Karten im Rahmen des Aufrufes für den Teilnehmer nicht mehr vorhanden, kann er nach Angebot auf eine andere Veranstaltung ausweichen.
7. Bestellung der Karten
Der Teilnehmer bestellt die Karten persönlich oder schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) bei der Geschäftsstelle der Theatergemeinde. Diese Bestellung ist verbindlich. Wünsche bezüglich einer bestimmten Preisklasse und bestimmter Plätze werden je nach Verfügbarkeit berücksichtigt. Für Spielplanänderungen, Änderungen der Anfangszeiten, Ausfälle von Aufführungen, Umbesetzungen etc. übernimmt die Theatergemeinde keine Haftung.
8. Versendung, Übergabe der Karten
Die bestellten Karten werden mit der Post auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers versandt. Die Karten können auch in der Geschäftsstelle abgeholt werden.
Auf Wunsch des Teilnehmers können die Karten auch zusammen mit dem Aufruf zugesandt werden. Der Teilnehmer entscheidet sich hierbei generell für eine Preiskategorie.
Die Zusendungsvereinbarung ist beiderseits jederzeit widerrufbar.
9. Bezahlung der Karten
Die Zahlung ist fällig mit Erhalt der Rechnung.
10. Außerordentliche Kündigung
Kommt der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz einer Mahnung nicht nach, kann die Theatergemeinde die Teilnehmerschaft fristlos kündigen.
Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages ist ausgeschlossen. Zahlungsansprüche der Theatergemeinde bleiben im Übrigen unberührt.
11. Kartenrückgabe
Bestellte Karten werden nach der Übergabe oder dem Versand nicht zurückgenommen. Der Teilnehmer kann sie einem Dritten überlassen; Ziffer 6 Absatz 2 gilt entsprechend.
Bei Spielplanänderungen können Karten nur zurückgenommen werden, wenn der Theatergemeinde vom Veranstalter eine Rückgabe zugestanden ist und der Teilnehmer die Karten unverzüglich der Theatergemeinde zurückgegeben hat.
12. Verhinderung des Teilnehmers
Werden die Karten auf Wunsch des Teilnehmers zusammen mit dem Aufruf zugesandt (automatische Zusendung) wird bei Verhinderung (z.B. Urlaub) von einer Kartenzusendung abgesehen, wenn der Teilnehmer den Zeitraum der Verhinderung rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor Beginn) der Geschäftsstelle mitteilt. Bei nicht rechtzeitiger oder keiner Meldung, haftet die Theatergemeinde nicht für verfallene Karten.
13. Zusätzliche Karten
Die Teilnehmer können über ihren Aufruf hinaus auch Karten für andere Veranstaltungen erhalten, sofern Karten verfügbar sind. Die Ziffern 7 - 12 gelten hierbei entsprechend.
14. Gemeinsame Anreise
Wollen mehrere Teilnehmer zu Aufführungen gemeinsam anreisen, obliegt ihnen selbst die Organisation und die Durchführung der gemeinsamen Anreise. Die Theatergemeinde wird durch die Kartenvermittlung nicht zum Veranstalter der Anreise.
15. Kündigung
Die Beendigung der Teilnehmerschaft ist nur zum Ende des Spieljahres (31.08.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 31. Mai (Datum des Poststempels) erfolgen.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist München.
Stand: August 2010

